In einem Blogbeitrag setzt sich Medienjournalist Stefan Niggemeier mit einem Argument auseinander, das von Befürwortern eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) oft vorgebracht wird. Das Argument lautet: Man dürfe fremde Inhalte nicht kommerziell verwerten, ohne zu bezahlen. Niggemeier argumentiert in seinem Beitrag, das gerade dies – vor allem in der Medienbranche – gang und gäbe sei. Weiter
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